Erdbaumaschinen

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Vorschrift 38 (BGV C22), DGUV Regel 100-500 (BGR 500), BetrSichV, Arbeitsschutzgesetz.

Am Ende stehen eine interne Theorieprüfung und ein praktischer Einzeltest. Die Kursabsolventinnen und -absolventen erhalten nach erfolgreichem Abschluss das Zertifikat „Baumaschinenbediener/-in“ sowie einen maschinentyp- und personenbezogenen Baumaschinenbedienerausweis.

INHALT

  • Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
  • Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutzausrüstungen
  • Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle
  • Baumaschinenkunde, Arbeitskunde
  • Baustoff- und Bodenkunde
  • Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz
  • Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung
  • Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren
  • Praktische Übungen
  • Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

TEILNEHMERKREIS

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung für den Baumaschinenbediener ist in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren. Ebenso die gesundheitliche Eignung und der Besitz des für den Straßentransport erforderlichen Führerscheins (mind. Klasse B oder L) ist erforderlich.