Flurgesteuerte Krananlagen

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

Brücken-, Portal- und Hallenkrane sind in den unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz.

Brückenkrane sowie Hallenkrane sind sich relativ ähnlich und werden häufig in Produktionshallen verwendet. Generell sind sie fast ausschließlich in Gebäuden, wie Montagehallen oder Maschinenhäusern vorhanden. Das liegt daran, dass die horizontal verlaufenden Kranbahnen auf entsprechend stabilen Trägern aufliegen müssen.

Portalkrane sind häufig deutlich größer und werden daher auch viel im Freien eingesetzt. Man findet sie zum Beispiel in Schiffswerften oder auf Lagerplätzen.

INHALT

  • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Grundsätze des Anschlagens und Kontaktaufnahme via Handzeichen
  • Anforderungen an die Kranabnahme/Kranprüfung
  • Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
  • Verhalten bei Störungen
  • Praktische Übungen
  • Theorieprüfung und praktischer Einzeltest

TEILNEHMERKREIS

Die Kranführer-Ausbildung richtet sich an Personen, die Brücken-, Portal- und Hallenkrane bedienen. Sie sollten bereits Vorkenntnisse in der Kranbedienung besitzen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache werden vorausgesetzt. Auch gesundheitliche Eignung (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen; möglichst Untersuchung nach G 25) sind Voraussetzung.

Die Teilnehmer müssen eine interne schriftliche und praktische Prüfung ablegen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie einen krantyp- und personenbezogenen Kranführerausweis, der unbefristet gültig ist.