Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne/Stapler

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen und Staplern einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.

INHALT

  • Rechtliche Grundlagen
  • Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen/Stapler
  • DGUV Vorschrift
  • DGUV Regeln
  • DGUV Grundsätze
  • Aktuelle Themen aus dem Unternehmen

TEILNEHMERKREIS

Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 100-001 § 4 unterwiesen werden müssen.