Prüfung Anschlagmittel und Ladungssicherungshilfsmittel

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Wieder-holungsprüfungen der Arbeits-/Zurrmittel festzustellen. Bei diesen Prüfungen handelt es sich um die jährlichen Sicht- und Funktionskontrollen der Zurrmittel durch einen Sachkundigen („Befähigte Person“).

Geprüft wird bei den Anschlagmittel der Zustand (Verformung, Risse, Brüche, etc.), der bestimmungsgemäße Zusammenbau sowie die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Bügel im Hakenmaul gegen unbeabsichtigtes Aushängen).

ANSCHLAGMITTEL PRÜFEN

Lassen Sie Ihre Ketten, Seile und Seilgehänge, (Hebe)bänder, Haken, Ösen, Schäkelsowie weitere Anschlag-mittel von uns nach DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500) prüfen. Selbstverständlich können Sie neben Anschlagmitteln auch alle weiteren Lastaufnahmeeinrichtungen, wie Lastaufnahmemittel und Tragmitteldurch uns prüfen lassen.

WIE HÄUFIG MÜSSEN ANSCHLAGMITTEL GEPRÜFT WERDEN

  • Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft
    werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden.