Staplerschulung Stufe 1 a

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

Der Umgang mit Gabelstaplern verlangt Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Etwa 15.000 Arbeitsunfälle jährlich belegen, dass die Kenntnisse der Gabelstaplerfahrer den hohen Anforderungen nicht ausreichend gerecht werden. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.

INHALT

  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Lasten
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
  • Unfallgeschehen
  • Einweisung am Flurförderzeug
  • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308 001 (alt BGG 925)

TEILNEHMERKREIS

 

Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern.