Staplerschulung Stufe 2 inkl. Stufe 1

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

Der Aufbaukurs Stufe 2 (für sonstige Spezialstapler) wird ausschließlich im Unternehmen durchgeführt. In der betrieblichen Ausbildung Stufe 3 werden Sie in den betrieblichen Vorschriften unterwiesen sowie auf die im Betrieb befindlichen Flurförderzeuge eingewiesen. Um den Gabelstaplerschein zu erhalten, muss jeder Fahrer sein Können in einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Fahrprobe unter Beweis stellen.

Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 § 4 verpflichtet, die Versicherten mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die jährliche Unterweisung dauert einen halben Tag und dient der Weiterbildung und Auffrischung des Gelernten. Gerne führen wir auch diese Schulung in Ihrem Betrieb durch.

Sie haben bereits Erfahrungen gesammelt, einen Gabelstapler zu fahren und im Betrieb zu verwenden? Dann kennen Sie bereits die Risiken, die das Heben und Senken von Lasten mit sich bringt. Damit Sie die potentiellen Gefahren Ihres Arbeitsalltages sicher in den Griff bekommen, sollten Sie eine qualifizierte Ausbildung für das Fahren eines Gabelstaplers absolvieren.

Die Ausbildung vermittelt Ihnen alle nach DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925) vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Sie werden die Technik und Steuerung mehrerer Gabelstapler so eingehend kennenlernen, dass Sie viele Risiken von vornherein vermeiden können. Praxisnahe Übungen runden die Ausbildung für erfahrene Gabelstaplerfahrer ab.

INHALT

Ausbildungstag 1

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Betriebsanweisungen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätzen
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung/tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
  • Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Theoretische Abschlussprüfung

Ausbildungstag 2

  • Einweisung in die Fahrzeuge
  • Überprüfung vor der Benutzung
  • Praktische Fahr- und Stapelübungen
  • Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
  • Praktische Abschlussprüfung

TEILNEHMERKREIS

 

Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern. Fahrerfahrung zwingend vorausgesetzt.