LKW-Ladekran

BEDARF / NOTWENDIGKEIT

Die Teilnahme am Seminar befähigt Sie, LKW-Ladekräne zu führen: Das Seminar ist in einen theoretischen und in einen praktischen Ausbildungsteil gegliedert. Im theoretischen Teil erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Vorschriften. Sie erhalten relevante Kenntnisse zur Krantechnik und zum sicheren Kranbetrieb. Der praktische Teil schult Sie umfassend im Arbeiten mit LKW-Ladekränen. Sie lernen die relevanten Verhaltensregeln kennen und erlangen Sicherheit im Anschlagen und Transportieren von Lasten.

Das Seminar schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab: Die UVV DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6) gibt entsprechende Vorgaben zum sicheren Betrieb und zur sicheren Bedienung von Kranen vor. Nach § 29 darf der Unternehmer nur Personen mit der Bedienung von Kranen beauftragen, die unterwiesen sind und diese Befähigung auch nachweisen können.

INHALT

Rechtliche Grundlagen

  • Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 52 (bisherige BGV D6)
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers

Krantechnik und sicherer Kranbetrieb

  • Standsicherheit
  • Aufbau und Funktionsweise
  • Wartung und Pflege
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TEILNEHMERKREIS

Mindestalter 18 Jahre, ggfs. entsprechende Fahrerlaubnis zum Führen des LKW.