Schulungen
Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühne/Stapler
Bedarf / Notwendigkeit
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 100-001 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen Bediener von Hubarbeitsbühnen und Staplern einmal jährlich ihr Wissen auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen/Stapler
- DGUV Vorschrift
- DGUV Regeln
- DGUV Grundsätze
- Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
Teilnehmerkreis
Beschäftigte in Unternehmen, die Hubarbeitsbühnen führen und einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 100-001 § 4 unterwiesen werden müssen
Bilder
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